Neue Ausbildungsordnung für Winzer erlassen

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Die Verordnung wird zum Ausbildungsjahr 1997/98 in Kraft treten und die bisherige Ausbildungsordnung aus dem Jahre 1992 ablösen. Es wurden inhaltliche Anpassungen und eine neue Prüfungsregelung vorgenommen. Im Unterschied zu der bislang starken Ausrichtung an den Anforderungen in der Produktion und Kellerwirtschaft sind neue Anforderungen in den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Vermarktung und Qualitätssicherung hervorgehoben worden. Grosses Gewicht haben künftig übergreifende Qualifikationen und die Berücksichtigung der betrieblichen Zusammenhänge als ein zentrales Ausbildungsprinzip. (BIBB)

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