Berufliche Handlungskompetenz : Aspekte zu einer gültigen Diagnostik in der beruflichen Bildung

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Die Berufsausbildung im dualen System soll zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigen, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Der diagnostische Auftrag dazu lautet, dass diese Befähigung in der Abschlussprüfung nachgewiesen werden soll. Spätestens seit der Einführung der IT-Berufe wird diese Zielvorgabe auch unter dem Terminus berufliche Handlungskompetenz angesprochen. Das Berufsbildungsgesetz gibt als Orientierung für die Abschlussprüfung zu den Ausbildungsordnungen vor, dass der Prüfling den Nachweis über erforderliche Fertigkeiten, notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten zu erbringen hat. Für die berufsbildenden Schulen wird seit den KMK-Handreichungen von 1996 das Leitziel Handlungskompetenz vorgegeben. Auf der Grundlage dieser Feststellungen kommt zwangsläufig der Anspruch der internationalen Schulleistungsstudien in den Blick, die Ausprägung von Kompetenzen abzubilden. Der Beitrag analysiert die verschiedenen Vorgaben, bezieht sie aufeinander und versucht eine Perspektive für eine angemessene, gültige Diagnostik zu entwickeln. Es wird gefragt, inwieweit die Ausbildungsordnungen und KMK-Rahmenlehrpläne für die analysierten Berufe eine ausreichend präzise Beschreibung der beruflichen Handlungskompetenz bieten, um sie in einem diagnostischen Zugriff gültig abbilden zu können. (BIBB2)

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