Berufsschule als leistungsfähiger Partner der Betriebe in der Berufsausbildung

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In einem Referat nimmt die Präsidentin der Kultusministerkonferenz zu den zehn Grundaussagen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Berufsschule, die vom Kuratorium der Deutschen Wirtschaft und von den beiden Berufsschullehrerverbänden getroffen wurden, im Oktober 1995 Stellung. Es geht darum, die Berufsschulen in die Lage zu versetzen, den sich wandelnden Qualifikationsanforderungen gerecht zu werden. In diesem Referat wird die gemeinsame Verantwortung der drei Teilbereiche Wirtschaft - Schule - Politik in deren jeweiligen Zuständigkeiten betont und die einseitige Zuweisung von Forderungen allein an die Bildungspolitik abgelehnt. Dabei greift sie einzelne Überlegungen z.B. zur stärkeren Verzahnung der Lernorte Schule und Betrieb auf, vor allem zum Erwerb der Schlüsselqualifikationen, die die gemeinsame Fortbildung von Ausbildern und Lehrern einschliessen würde und zu einer gemeinsamen Abschlussprüfung unter Anrechnung der Vorleistungen beider Lernorte führen könnte. Wichtigste Voraussetzung für die Erfüllung aller übrigen Forderungen ist jedoch die Verantwortung der Wirtschaft für die Bereitstellung der Ausbildungsplätze. (BIBB)

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