Die gemeinsame Politik der Berufsausbildung in der EWG von 1961 bis 1972

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In Artikel 128 des Vertrages von Rom wird klar der Willen zur Entwicklung einer gemeinsamen Politik der Berufsausbildung geäußert. Diese gemeinsame Politik wurde jedoch nicht umgesetzt. Der Beitrag bietet dafür Erklärungsansätze. So liegen wesentliche Gründe dafür im Widerstand Deutschlands und Frankreichs, die bereits über gut entwickelte Berufsbildungssysteme verfügten. Eine wichtige Rolle spielte aber auch die Auseinandersetzung zwischen den zentralistischen Kräften im europäischen Aufbauprozess und der Opposition seitens einiger Regierungen, die die Ambitionen der Kommission bremsen und die eigene Souveränität verteidigen wollten. Auf dem Gebiet der Berufsausbildung führte dies dazu, dass die gemeinsame Politik aufgegeben wurde. Frankreich und Deutschland zeigten u.a. wenig Bereitschaft, die Kosten für die Umschulung süditalienischer Arbeitskräfte mitzutragen. (BIBB2)

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