Sicherung der Berufseinstiegsbegleitung : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. (Drucksache 18/12188)
item.page.bibb.id
180818
Loading...
Date
Authors
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.bibb.publisherplace
item.page.bibb.participation
item.page.bibb.citedinbibb
item.page.bibb.researchfocus
item.page.bibb.reviewof
item.page.bibb.citationdr
Abstract
"Laut Bundesregierung nehmen am Programm Berufseinstiegsbegleitung für die fünf Schuljahreskohorten 2014/2015 bis 2018/2019 rund 3.000 Schulen teil. Seit 1. April 2012 ist die Berufseinstiegsbegleitung als unbefristetes Instrument im Arbeitsförderungsrecht (SGB III) verankert. Es besteht das Erfordernis einer Kofinanzierung durch Dritte in Höhe von mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten. Aktuell wird diese durch ESF-Mittel aufgebracht. Dieses Programm läuft jedoch 2019 aus. Im Rahmen von Bund-Länder-Abstimmungen wird dafür geworben, dass die Länder ab der Kohorte 2019/2020 die Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung übernehmen. Eine verbindliche Festlegung zur Finanzierung der Berufseinstiegsbegleitung ab 2019/2020 durch die Länder ist allerdings noch nicht getroffen worden. Im ESF-Bundesprogramm wird die Berufseinstiegsbegleitung an etwa 50 Prozent der Hauptschulen und vergleichbaren Schulen durchgeführt. Förderschulen sind mit etwa zehn Prozent beteiligt." (Textauszug; BIBB-Doku)