Das weite Verständnis der betrieblichen Berufsbildung
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108558
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Abstract
Die arbeitsrechtliche Klärung des Begriffs der betrieblichen Berufsbildung steht im Mittelpunkt des Beitrags. Der Autor plädiert für einen "weiteren" Begriff der betrieblichen Berufsbildung. Danach wäre eine Massnahme der Berufsbildung anzunehmen, wenn die Wissensvermittlung die Qualifikation des Arbeitnehmers, seine berufliche Verwendungsbreite, seine Arbeitsplatzsicherheit oder seine Aufstiegschancen erhöht. (IAB2)