Zähes Ringen

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Durch das neue Landeshochschulgesetz Hessen erhalten die Hochschulen zwar grössere Verantwortung, keinesfalls aber mehr Autonomie: "Was das Gesetz an Gestaltungsmöglichkeiten verspricht, schränkt es über eine Fülle von Ermächtigungen zu Rechtsverordnungen und von Genehmigungsvorbehalten wieder ein". Und: die Hochschulen würden handlungsunfähig, wenn neben dem Gesamtentwicklungsplan einer Hochschule jeder einzelne Strukturplan eines Fachbereiches der Genehmigung durch das Ministeriums bedarf. Inzwischen wurde das neue Gesetz gründlich überarbeitet und am 13. Juni der Öffentlichkeit eine revidierte Fassung präsentiert, auf die es friedliche bis verhalten zustimmende Reaktionen gibt. Stein des Anstosses ist nach wie vor die unter dem Schlagwort "Demokratisierung" geplante Drittelparität, die zur Jahrtausendwende eingeführt werden soll: Im grossen Senat - zuständig für die Wahl der Präsidenten und Vizepräsidenten und die künftige Grundordnung der Hochschulen - soll das Stimmenverhältnis demnächst 20 (Professoren), 20 (Studenten) und jeweils 10 für Mittelbau und sonstige nichtwissenschaftliche Mitarbeiter betragen. In einer Dokumentation (S. 15) sind die wichtigsten Reformen des Hessischen Hochschulgesetzes auf einen Blick dargestellt. (HoF/Text übernommen).

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