Aufstiegsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

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Der Aufsatz berichtet erstmals ausführlich über das zum 1. Januar 1996 in Kraft getretene Gesetz zur Aufstiegsfortbildungsförderung - auch kurz "Meister-BAföG" genannt. Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Teilnahme an Massnahmen der beruflichen Fortbildung durch finanzielle Unterstützung zu erleichtern. Der von den Geförderten angestrebte Weiterbildungsabschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiterprüfung liegen. Im dritten Jahr nach der Einführung des Gesetzes wurden 52976 Geförderte gezählt. Die Förderung wurde überwiegend (zu 81 %) von männlichen Fachkräften genutzt. Allerdings nimmt der Frauenanteil seit 1996 zu. (IAB2)

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