Betriebliche Personalentwicklung - noch immer kein Handlungsfeld für den Betriebsrat?

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München

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Abstract

Personalentwicklung und Qualifizierung ist ein bedeutendes Feld in den Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten bzw. ihrer kollektiven Interessenvertretung. Die Betriebsräte haben durch die Paragraphen 96-98 des Betriebsverfassungsgesetzes erhebliche Einflussmöglichkeiten auf die betriebliche Berufsbildung. Dieser mitbestimmungspolitische Aspekt wird in der Forschung bisher jedoch wenig beachtet. Ziel dieses Beitrags ist es, die mitbestimmungspolitische Seite darzustellen, die involvierten Akteure zu skizzieren, das reale Verhalten der Betriebsräte zu umreissen und schliesslich auf die bisher wenig genutzte Möglichkeit einer kollektivvertraglichen Regelung von Fragen der betrieblichen Berufsbildung hinzuweisen. Der Verfasser beschreibt die rechtlichen Handlungsbedingungen von Betriebsräten im Zusammenhang mit betrieblicher Personalentwicklung und kommt zu dem Schluss, dass eine dringend erforderliche stärkere Erschliessung dieses Handlungsfeldes nur mit Hilfe des Aufbaus infrastruktureller Potentiale durch die Gewerkschaften zu bewältigen sein wird. (BIBB2)

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