Vereinbarung zur beruflichen Fortbildung gemäss Paragraph 46 Berufsbildungsgesetz und Paragraph 42 Handwerksordnung zwischen DGB, DAG und Spitzenorganisationen der Wirtschaft, vertreten im Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
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93168
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Abstract
Die Vereinbarung dient dem Ziel, die Regelungsmöglichkeiten nach Paragraph 46 des Berufsbildungsgesetzes und Paragraph 42 der Handwerksordnung in abgestimmten vorgegebenen Verfahren im Interesse der Fortentwicklung der beruflichen Weiterbildung zu nutzen. Festgelegt werden Voraussetzungen für den Erlass von Regelungen durch die zuständigen Stellen und für den Erlass von Rechtsverordnungen sowie Verfahrensweisen für die Entwicklung von Lehrgangsempfehlungen bei Rechtsverordnungen. Ferner werden alle Verordnungsverfahren aufgelistet, die auf dieser Grundlage eingeleitet wurden. Die Vereinbarung nimmt Stellung zur zentralen Prüfungsaufgabenerstellung, zur Qualitätssicherung der beruflichen Weiterbildung und zur Dokumentation und Information über geplante Fortbildungsregelungen. (BIBB2)