Die EU-Charta der Grundrechte und das Bildungsrecht
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Abstract
Der Autor schätzt die Auswirkungen der Europäischen Grundrechte-Charta ein. Er beschreibt die bildungspolitischen Grundrechte der Charta, ihren Geltungsbereich und die Kompetenzen der Gemeinschaft auf dem Gebiet des Bildungsrechts. Er stellt fest, dass zwar eine auf fördernde Massnahmen beschränkte Regelungskompetenz der Gemeinschaft besteht, die zentrale Verantwortung für die Inhalte, Gestaltung und Organisation der Bildungspolitik jedoch weiterhin bei den Mitgliedsländern liegt und wegen dieser beschränkten Kompetenzen der EU der Anwendungsbereich der Charta für das Bildungsrecht gering bleibt. (BIBB2)