Finanzierung der beruflichen Weiterbildung in Frankreich
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Abstract
Durch zahlreiche gesetzliche Bestimmungen sind die französischen Unternehmen verpflichtet, jährlich 1,5 Prozent ihrer Lohn- und Gehältersumme in die Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer zu investieren. Davon müssen 0,4 Prozent in die Ausbildung von Jugendlichen, 0,2 Prozent in den individuellen Weiterbildungsurlaub und 0,9 Prozent in die innerbetrieblichen Weiterbildungspläne investiert werden. Der Zugang der Arbeitnehmer zu den Weiterbildungsmassnahmen bleibt dennoch problematisch, da insbesondere kleine und mittlere Unternehmen nur das gesetzliche Mindestmass berücksichtigen und die Möglichkeit, eine berufliche Qualifikation zu erlangen, noch immer unzureichend entwickelt ist. Das komplexe Finanzierungssystem wird zunehmend kritisiert, ohne jedoch das Fundament der obligatorischen Beteiligung der Unternehmen an der Weiterbildung ihrer Beschäftigten in Frage zu stellen. Der Beitrag legt die gesetzlichen Grundlagen des Finanzierungssystems und die neueren Bestimmungen dazu dar. (BIBB2)