Zupfinstrumentenmacher/Zupfinstrumentenmacherin : Praxishilfen zur Ausbildungsordnung für Ausbilder/Ausbilderinnen, Berufsschullehrer/Berufsschullehrerinnen, Mitglieder von Prüfungsausschüssen, Auszubildende

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179531
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Bundesinstitut für Berufsbildung

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Bonn

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"Mit der Modernisierung der dreijährigen Ausbildungsordnung 'Zupfinstrumentenmacher und Zupfinstrumentenmacherin' wurde der ehemalige Monoberuf von 1997 ersetzt, da Berufsstruktur und Inhalte den modernen Anforderungen einer Berufsausbildung angepasst werden mussten. Die vorliegende Umsetzungshilfe basiert auf der Verordnung vom 1. Juli 2015. Eine der wichtigsten und größten Veränderungen ist sicherlich die Differenzierung in die beiden Fachrichtungen 'Gitarrenbau' und 'Harfenbau'. In den Fachrichtungen besteht somit die Möglichkeit, im dritten Ausbildungsjahr fachrichtungsspezifische Inhalte zu vermitteln. Die Neuordnung war auch erforderlich, weil 'Reparaturen' und 'Service' zu einem neuen wichtigen Thema wurden und auch der Bedarf an 'Pflege' und 'Instandhaltung' von Instrumten stetig wächst. Außerdem wurden die gestiegenen Anforderungen im Hinblick auf eine fachkundliche Beratung und Betreuung der Kunden und Kundinnen im betrieblich zu vermittelnden Inhalt 'Kundenorientierung und Verkauf von Instrumenten' realisiert." (Textauszug, BIBB-Doku)

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