Aufgaben der Berufsbildungswerke und Entwicklungsperspektiven aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit

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2001 wurde das Behindertenrecht in Deutschland im Sozialgesetzbuch IX zusammengefasst, dessen programmatischer Auftrag 'Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben der Gesellschaft' eine neue Ausrichtung der Politik für Menschen mit Behinderung bedeutet. Daraus ist auch der Auftrag der Bundesagentur für Arbeit (BA) abgeleitet, die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Die Berufsbildungswerke leisten dabei einen wichtigen Beitrag. Im Aufgabenkatalog der Berufsbildungswerke stehen Berufsvorbereitung und Berufsausbildung der Rehabilitanden im Mittelpunkt. Ziel ist die ganzheitliche Bildung, Betreuung und Entwicklung der jungen Menschen. Der Beitrag geht auf die gemeinsame Verantwortung von BA und Berufsbildungswerken ein, skizziert die Fördergrundsätze der BA und die Aufgaben der Berufsbildungswerke und stellt abschließend bayerische Modellprojekte zur beruflichen Integration junger behinderter Menschen vor. (BIBB-Doku)

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