Prüfungsrecht für die Erwachsenenbildung
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Abstract
Für den Bereich gesetzlich normierter Ausbildungen gibt es eine Vielfalt an verwaltungsrechtlichen Regelungen. Bei Kursen und Lehrgängen, für die es keine verwaltungsrechtlichen Regelungen gibt, handelt es sich jedoch nicht um einen rechtsfreien Raum, wie der Beitrag nachweist. Es wird aufgezeigt, dass auch für Prüfungen im Erwachsenenbildungsbereich ein rechtliches Grundnetz zur Verfügung steht, das grundqualitätssichernde Eigenschaften aufweist. Andererseits lässt das geltende Recht ein weites Feld an vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten offen, die dem jeweiligen speziellen Charakter einer Prüfung angepasst werden können. (BIBB2)