Sonderabgaben für die Altenpflegeausbildung : zur Rechtmäßigkeit der Refinanizierung der Altenpflegeausbildung durch Ausgleichsbeiträge der Pflegeeinrichtungen, dargestellt am Beispiel des §23 HAltPflG. Rechtsgutachten im Auftrag der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V.

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11855
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Eigenverl.

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Frankfurt/Main

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Der Altenpflegeausbildung wird mitunter eine diskriminierende Sonderstellung im bundesdeutschen Bildungssystem bescheinigt. In Hessen werden zum Beispiel den Altenpflegeschulen die Ausbildungskosten vom Land erstattet, das diese Kosten dann jedoch durch die Erhebung von Ausgleichsbeiträgen von den zugelassenen Pflegeeinrichtungen refinanzieren lässt. Das vorliegende Rechtsgutachnten untersucht die finanzverfassungsrechtliche Zulässigkeit dieses Finanzierungsmodells und stellt fest, dass die Voraussetzungen einer zulässigen Sonderabgabe in ganz besonderem Masse nicht erfüllt sind, wenn die angemessenen Kosten der Ausbildung, d. h. die Sach- und Personalkosten der Altenpflegeschulen, umgelegt werden. Auch hinsichtlich der Finanzierung der Ausbildungsvergütungen seien die Voraussetzungen nicht erfüllt. Zudem weise der Gesetzesvollzug erhebliche Fehler auf. Als verfassungsrechtlich unbedenkliche Alternative wird dagegen die Finanzierung der Ausbildung aus dem allgemeinen Steueraufkommen genannt. (BIBB2)

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