Der Lernort Praxis in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern : Bericht der Kommission Kindertagesstätten, Tagespflege, Erziehung in der Familie

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Im Zusammenhang mit den wachsenden Anforderungen an die Qualifikation der Erzieher hat die Jugendministerkonferenz am 25./ 26. Juni in Kassel festgestellt, dass die Sicherstellung dieser Qualifikation nicht alleinige Aufgabe der schulischen Ausbildungsstätten ist, sondern dass die Kinder- und Jugendhilfe in den praktischen Ausbildungsabschnitten unmittelbar dazu beitragen muss, die Qualifizierungsziele und - inhalte zu erreichen. Im Ergebnis hat die Kultusministerkonferenz am 27./28. Januar 2000 eine neue Rahmenvereinbarung zur Ausbildung und Prüfung von Erziehern beschlossen. In dieser ist die gemeinsame Verantwortung von Schule und Praxis für die Ausbildung von Erziehern festgeschrieben. Der Praxis als Bezugspunkt der Ausbildung wird eine grössere Bedeutung beigemessen und auch eine stärkere Mitverantwortung bei der inhaltlich-fachlichen Gestaltung der Ausbildung zuerkannt. Der Beitrag dokumentiert die von den Obersten Landesjugendbehörden empfohlenen Grundsätze und Rahmenbedingungen für die Ausbildung sowie die Anforderungen an die Lernorte. (BIBB2)

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