Darf die Fortbildung dem Betrieb überlassen bleiben?

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Abstract

Auf der Fachtagung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr im Juli 1988 setzte sich der Autor mit der Frage der Dualisierung der beruflichen Anpassungsfortbildung auseinander. Betriebs- und arbeitsplatzspezifische Fortbildung kann nur vom Betrieb durchgeführt werden. Darüberhinaus sind in einer anwendungs- und aufgabenbezogenen Weiterbildung auch fachübergreifende Qualifikationen zu vermitteln. Betriebliche Anpassungsfortbildung kann von Klein- und Mittelbetrieben nur in geringem Umfang geleistet werden, ist jedoch zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit erforderlich. Durch die Dualisierung der beruflichen Anpassungsfortbildung ist es möglich, sowohl die betriebliche als auch die schulische Kompetenz zu nutzen. (IAB2)

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