Aufgaben des Berufshelfers in der gesetzlichen Unfallversicherung

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"In dem Artikel wird die berufliche Rehabilitation in der Bundesrepublik Deutschland aus der Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung beschrieben. Die hier als 'Berufshilfe' bezeichnete Leistung berührt auch Elemente der medizinischen und sozialen Rehabilitation durch Arbeitsunfall verletzter oder an einer Berufskrankheit erkrankter Personen. Durch den umfangreichen Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung ergeben sich vielfache Möglichkeiten der Hilfe für Betroffene und deren Angehörige, die durch Beispiele veranschaulicht werden. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht die Vorstellung der Tätigkeit des Berufshelfers, der für die Durchführung der beruflichen Rehabilitation verantwortlich ist. Neben der Zuständigkeit der Unfallversicherung für die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation ist der Berufshelfer Ansprechpartner für die an der Rehabilitation des Betroffenen Beteiligten, also insbesondere für den Betroffenen selbst, seine Angehörigen, Ärzte, Rehabilitatilonseinrichtungen, Unternehmer und Dritte sowie Bindeglied zwischen den vorgenannten Personengruppen und der Verwaltung. Ziel aller Bemühungen ist die Wiedereingliederung körperlich oder seelisch Behinderter auf Dauer in Arbeit, Beruf und Gesellschaft." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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