Nach zwanzig Jahren ein neues Berufsbildungsgesetz?
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Abstract
Der Autor setzt sich mit Forderungen nach einem neuen Berufsbildungsgesetz auseinander, die vor allem von den Gewerkschaften ausgehen, während "von Seiten der unternehmerischen Wirtschaft keine Vorschläge für Gesetzesänderungen vorgebracht wurden". Eingegangen wird auf die verschiedenen Regelungsfelder des Berufsbildungsgesetzes wie Geltungsbereich, Ausbildungsvertrag, Ordnung der Berufsbildung, Prüfungen, Fortbildung und Umschulung, berufliche Bildung Behinderter, Ausschüsse. Fazit: "Das Berufsbildungsgesetz bietet insgesamt für die berufliche Bildung nach wie vor einen brauchbaren Rahmen, der genügend Raum für Weiterentwicklungen lässt. Wird Konsens über erforderliche Weiterentwicklungen erzielt, steht deren Umsetzung das Gesetz nicht entgegen. Insofern kann der Kompromiss des Jahres 1969 auch für die Zukunft Bestand haben - es sei denn, man strebt unter dem Vorwand einer Berufsbildungsreform Veränderungen gesellschaftlicher Organisationsstrukturen an." (IAB2)