Förderung der betrieblichen Erstausbildung in den neuen Bundesländern : Expertise von SÖSTRA, Institut für sozialökonomische Strukturanalysen

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Die neuen Bundesländer und Berlin haben auf den Mangel an Ausbildungsplätzen mit entsprechenden Fördermassnahmen reagiert. Der Vergleich der einzelnen Landesrichtlinien zeigt, dass sich die Ausbildungsplatzförderung auf drei Schwerpunkte konzentriert: die Förderung der betrieblichen Voraussetzungen für die Aufnahme einer Berufsausbildung, die Bereitstellung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen und die Durchsetzung bestimmter sozial und/oder berufsbildungspolitisch intendierter Ziele. Die unterschiedlichen Landesrichtlinien für das Ausbildungsjahr 1997/98 werden in der vorliegenden Synopse nach diesen drei Gruppen strukturiert dargestellt. Danach haben die neuen Länder und Berlin in dem Ausbildungsjahr 1996/97 für die Förderung der betrieblichen Erstausbildung Landesmittel im Umfang von ca. 340 Mio. DM bereitgestellt. Mit diesen Mitteln wurden 1996/97 etwa 43 Prozent der neu eingerichteten Ausbildungsplätze gefördert. (BIBB2)

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