Mitteilungen und Informationen des Sekretariats der Kultusministerkonferenz

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Die Kultusministerkonferenz hat eine Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen sowie die Neufassung der Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der an Berufsoberschulen erworbenen Zeugnisse verabschiedet. Die Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen beschreibt, wie aufbauend auf dem mittleren Bildungsabschluss in verschiedenen beruflichen Bildungsgängen auf der Grundlage ihrer Bildungsinhalte, ihres Anspruchsniveaus und ihrer Leistungsnachweise die Fachhochschulreife erworben werden kann. Die neue Rahmenvereinbarung über die Berufsoberschule regelt im einzelnen Ziele, Organisationsformen, Aufnahmebestimmungen und die Bedingungen, unter denen der Abschluss der Berufsoberschule/ Erweiterten Fachoberschule zu einer "Fachgebundenen Hochschulreife" oder - durch Nachweis von Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache - zu einer "Allgemeinen Hochschulreife" führen. (BIBB)

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