Voruntersuchung zur Überführung der Kammerregelung "Fachwirt/Fachwirtin im Gastgewerbe" in eine bundeseinheitliche Verordnung nach § 53 Abs. 1 BBiG : Abschlussbericht ; Entwicklungsprojekt 4.2.424 ; Laufzeit I/2013 bis I/2014
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"Für die Fortbildung 'Fachwirt/Fachwirtin im Gastgewerbe' besteht bisher keine bundeseinheitliche Fortbildungsregelung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die bisherigen Kammerregelungen sollen nun nach Wunsch der Sozialparteien in eine bundeseinheitliche Verordnung nach § 53 Abs. 1 BBiG überführt werden. Die Voruntersuchung zur Überführung der Kammerregelung 'Fachwirt/Fachwirtin im Gastgewerbe' in eine bundeseinheitliche Verordnung nach § 53 Abs. 1 BBiG hat die Tätigkeitsbereiche, Arbeitsabläufe und Arbeitsprozesse, Aufgabeninhalte und Einsatzfelder des Fortbildungsberufes als Untersuchungsgegenstand. Zu eruieren war der Bedarf und die Nachfrage in der Praxis i. S. einer gerechtfertigten Überführung der bisherigen Kammerregelungen in bundeseinheitliches Recht. Daneben galt es den Novellierungsbedarf im Sinne der sich veränderten Aufgabeninhalte zu untersuchen, aber auch Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu benachbarten Meisterregelungen im Gastgewerbe aufzuzeigen. Zu diesem Zweck wurden Sekundärdaten ausgewertet sowie Fallstudien in ausgewählten Regio-nen im Rahmen von leitfadengestützten Interviews mit Vertretern von Kammern, Mitgliedern von Prüfungsausschüssen, Prüflingen, Absolventen sowie Verbandsvertretern durchgeführt. Die Primärdatenerhebung erfolgte demnach unter Einsatz qualitativer Methoden. Die Untersuchung zeigt im Ergebnis ein sehr heterogenes Bild. Während im Hinblick auf die Abgrenzung zu den Meisterregelungen weitestgehend Einigkeit besteht, ist keine klare Aussage zur Überführung der Kammerregelungen in Bundesrecht zu treffen. So machen die Aussagen der Inter-viewpartner/-innen deutlich, dass dieses Thema nicht im Vordergrund der momentanen Diskussionen steht." (Autorenreferat, BIBB-Doku)
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