Der Augenschein: Die praktische "Abschlussprüfung" bei Anlehrlingen
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104708
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Abstract
Der Augenschein ist keine übliche Abschlussprüfung von Auszubildenden, er ist Anlehrlingen in der Schweiz vorbehalten. Ziel des Augenscheins ist es, vorhandene Kenntnisse und Fertigkeiten des Jugendlichen festzustellen. Überprüft werden dabei die im individuell ausgearbeiteten Ausbildungsprogramm formulierten Inhalte. Primär soll abgeklärt werden, ob der Anlehrling in der Lage ist, die ihm gestellten Aufgaben qualitativ und quantitativ befriedigend zu erfüllen. Der erste Teil des Beitrages informiert über Inhalt, Ziel und Durchführung des Augenscheins, in einem zweiten Teil werden neue Forschungsergebnisse referiert. (BIBB)