Handlungsorientierte Prüfungen im Hotel- und Gastgewerbe

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Bielefeld

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Abstract

Wenn es auch geboten erscheint, praxisnahe und handlungsorientierte Prüfungsformen einzuführen, besteht zugleich die Aufgabe, diese in Zusammenarbeit von Praxis und Wissenschaft so zu entwickeln, dass sie auch zentrale Gütekriterien wie Objektivität, Ökonomie, Zuverlässigkeit und Validität oder Gültigkeit in ausreichendem Mass erfüllen. Der Autor weist in seiner Diskussion grundsätzlicher Probleme zudem daraufhin, dass es keine allgemein verbindliche und akzeptierte Definition von beruflicher Handlungskompetenz bzw. handlungsorientierten Prüfungen gibt, sondern dass diese jeweils berufsspezifisch zu füllen sind, dass es keine Methode gibt, die es in jedem Beruf gestattet, berufliche Handlungskompetenz zu erfassen und dass sich aus einer Bezeichnung für eine Prüfungsform nicht automatisch eine Prüfungsmethode ergibt. Aufgrund der deutlichen regionalen Unterschiede innerhalb des Gastronomiegewerbes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zeichnet sich derzeit nicht ab, dass es zu einer bundeseinheitlichen Gestaltung der Prüfung kommen wird. Der Autor plädiert jedoch dafür, mindestens bestimmte Rahmenbedingungen für die Gestaltung der Prüfungen festzulegen, um gleiche Standards zu sichern. (BIBB2)

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