Berufsbildung: eine Arena der industriellen Beziehungen?

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Weinheim

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Abstract

Der Beitrag stellt die Beteiligung der Sozialparteien in den beiden Teilsystemen der Berufsbildung, der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung, auf der überbetrieblichen und der betrieblichen Ebene dar. Ziel ist es zu klären, ob das deutsche Berufsbildungssystem als eine gesonderte Arena der industriellen Beziehungen begriffen werden kann. Als Ergebnis stellt der Verfasser fest, dass das Berufsbildungssystem ein Politikfeld ist, das von unterschiedlichen Akteuren mit divergierenden Interessen auf verschiedenen Ebenen reguliert und organisiert wird. Es könne als ein aus der staatlichen Administration ausdifferenziertes Subsystem verstanden werden, das nach den Prinzipien der Subsidiarität und Staatsentlastung einer weitgehend tripartistisch organisierten Selbstverwaltung überantwortet wurde. Gleichzeitig überschneide sich das Berufsbildungssystem mit den Arenen der Tarifautonomie und der Betriebsverfassung. Während die auf Berufsbildungsfragen bezogenen betrieblichen Interaktionen weitgehend solche seien, die der Arena Betriebsverfassung zugerechnet werden können, ereignen sich die überbetrieblichen Interaktionen nur zum Teil in der Arena der Tarifautonomie. In ihrer Mehrzahl seien sie Bestandteil tripartistischer, korporativer Regelungssysteme. Auch wenn die Regelungsmaterie der Berufsbildung sich im allgemeinen durch eine relativ geringe Konfliktintensität auszeichne, sei die Divergenz der Interessen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und deren jeweiligen Organisationen in letzter Zeit deutlicher hervorgetreten. Dem aus ihrer Interessenlage verständlichen Bestreben der Unternehmer nach mehr Markt in der beruflichen Aus- und Weiterbildung können Staat und Gewerkschaften nur gegensteuern, wenn sie auf generelle Regelungen abzielen, die die Selektivität der Berufsbildung vermeiden und den allgemeinen Bildungsansprüchen der Arbeitnehmer Rechnung tragen. (BIBB2)

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