Aus der Arbeit des Hauptausschusses 2006 : Rahmenrichtlinien für Ausbildungsregelungen nach Paragraf 66 BBiG und Paragraf 42m HwO für behinderte Menschen. Empfehlung des HA
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128262
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Abstract
"Behinderte Menschen sollen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Es ist dabei erforderlich, für die besonderen Bedürfnisse dieser heterogenen Personengruppe geeignete Maßnahmen zu entwickeln und einzusetzen. Ziel der Rahmenrichtlinien ist es, Benachteiligungen von behinderten Menschen im Sinne des Artikels 3 Grundgesetz in Ausbildung, Umschulung und Prüfung zu verhindern. Mit den Rahmenrichtlinien soll eine Überprüfung, Abstimmung und bundeseinheitliche Vereinheitlichung von Ausbildungsregelungen in demselben Berufsbereich initiiert werden, um in der Praxis erprobte Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen sowie in Zahl und Übersichtlichkeit deutlich zu konzentrieren." (Textauszug)