Reform des Berufsbildungsrechts

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Abstract

"Nach einigen weniger durchgreifenden Änderungen wie z. B. neuen Vorschriften zur Berufsausbildungsvorbereitung im sog. Hartz-II-Gesetz wurde das Berufsbildungsrecht durch das Berufsbildungsreformgesetz v. 23. 3. 2005 (BerBiRefG) umfangreich reformiert. Der Gesetzgeber hat nicht nur das Paragraphen-Werk zur Berufsbildung in BBiG und HwO neu geordnet, sondern auch das materielle Berufsbildungsrecht inhaltlich verändert. Dabei hat er unter Beibehaltung einiger Handwerks-Spezifika einen weitestgehenden inhaltlichen Gleichklang zwischen den entsprechenden materiellen Neuregelungen des BBiG und der HwO gewahrt. Die Verabschiedung des BerBiRefG ist auf den im Juni letzten Jahres zwischen Bundesregierung und Wirtschaftsverbänden geschlossenen 'Ausbildungspakt' zurückzuführen, durch den sich die Wirtschaftsverbände zur Bereitstellung der erforderlichen Anzahl von Ausbildungsplätzen und die Bundesregierung zu einer Novellierung des Berufsbildungsrechts verpflichtet hatten. Dabei soll die gesetzliche Neuregelung der Berufsbildung insbes. eine Internationalisierung der beruflichen Bildung, die Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungssystemen, die Stärkung der Kooperation der Lernorte Betrieb und Schule, die Modernisierung des Prüfungswesens und einen Bürokratieabbau herbeiführen." (Autorenreferat)

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