Mit doppeltem Boden – die neue Rückfalloption im novellierten BBiG
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Abstract
„Ein Ziel der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes war die Stärkung der Durchlässigkeit in der dualen Berufsausbildung. Dafür spielt die Anrechnung von Ausbildungszeiten oder zuvor erbrachten Prüfungsleistungen eine wichtige Rolle. Auszubildende, die ihre Abschlussprüfung in einer drei- bzw. dreieinhalbjährigen gestuften Berufsausbildung nicht bestanden haben, können beantragen, dass ihnen der Berufsabschluss im zweijährigen Ausbildungsberuf anerkannt wird. Der Beitrag beschreibt am Beispiel Koch/Köchin und Fachkraft Küche, wie diese neuen Regelungen erstmals in den 2022 neu geordneten Hotel-, Gastronomie- und Küchenberufen umgesetzt wurden.“ (Autorenreferat; BIBB-Doku)