Moralische Aspekte der Begabtenförderung im berufsbildenden Vollzeitschulwesen

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"Die Förderung auch von begabten Lernenden ist Teil des Aufgabenbereichs von Lehrpersonen im berufsbildenden Vollzeitschulwesen. Die Lehrpersonen haben in ihrem Unterricht also die herausfordernde Aufgabe, Lernenden mit unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden, indem sie Förderressourcen (z.B. Zeit, Aufmerksamkeit, Unterrichtsaufwand) adäquat verteilen. Da diese Ressourcen für eine angemessene Förderung den Lehrpersonen jedoch nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen, muss Förderung durch Lehrpersonen als knappes Gut betrachtet werden. Aufgrund dieser Knappheit obliegt es jeder einzelnen Lehrperson, eine Allokationsentscheidung zu treffen und somit zu definieren, wie sie individuell ihre Förderbemühungen innerhalb einer vorhandenen Gruppe von Lernenden aufteilt. Maßgeblich geleitet werden solche Prozesse des Abwägens und Entscheidens vom individuellen Berufsethos der Lehrperson. Der vorliegende Beitrag stellt nunmehr die Frage, in welchem Maße Lehrkräfte des wirtschaftlichen Unterrichts an kaufmännischen Schulen begabte SchülerInnen fördern und vor allem wie sie aus professionsmoralischer Sicht das Maß an Förderung begründen, das sie diesen Lernenden zuteilen. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass begabte SchülerInnen an Handelsakademien in höherem Maße gefördert werden, als dies an Primarschulen der Fall ist. Jedoch wird insgesamt die Förderverteilung den Lehrpersonen sehr unterschiedlich von vorgenommen und dies dann jeweils auch anders moralisch begründet. Auch wird klar, dass die Allokationsentscheidung, welche SchülerInnen wie viel Förderung erhalten sollen, von einigen Lehrpersonen als massives moralisches Dilemma wahrgenommen wird." (Autorenreferat; BIBB-Doku)

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