Hartz IV: Der Übergang von Jugendlichen (U 25) in den Erwachsenenbereich (Ü25) - Nahtstelle oder (Soll-)Bruchstelle?
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171114
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Abstract
"Deutsche Politik und Wirtschaft setzen auf die Anwerbung ausländischer Fachkräfte zur Deckung eines sich entwickelnden Fachkräftemangels. Stattdessen sollten brachliegende Ressourcen junger ALG II-Empfänger genutzt werden, von denen mehr als die Hälfte über keinen beruflichen Abschluss verfügt. Insbesondere 23-27jährige Arbeitslose in den SGB IIJobcentern erleben einen systeminduzierten Bildungsstillstand was die Berufsabschlüsse betrifft, obwohl der eigene Beruf als 'Führerschein fürs Erwerbsleben' gilt (= Eintrittskarte in die Facharbeitsmärkte). Der Übergang vom Jugend- (U25) in den Erwachsenenbereich (Ü25) erweist sich aufgrund eines fehlenden Übergangssystems als problematisch. Eine mögliche Lösung besteht in der Knüpfung übergreifender Lernketten im Rahmen einer abschlussorientierten Modulqualifizierung. Hierdurch werden U25 und Ü25, d.h. jugendgerechte Ausbildung und erwachsenenspezifische Weiterbildung systematisch verbunden." (Autorenreferat, BIBB-Doku)
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