Subjektentwicklung als Inklusionsaufgabe im Übergangssektor

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Zunächst wird das dem Beitrag zu Grunde liegende Inklusionsverständnis skizziert, das sich vom Inklusionsbegriff der UN-Behindertenrechtskonvention (2009) abhebt. Im Kontext der UN-Konvention werde der Inklusionsbegriff oft eher verkürzt auf die gemeinsame Beschulung von Menschen mit und ohne Behinderung bezogen. Für den Autor stellt sich die Frage, inwiefern das Postulat der Inklusion im Sinne der Entwicklung und Entfaltung der Potenziale der Jugendlichen im Rahmen der Prozesse beruflicher Bildung anders interpretierbar wäre. Dieses weite Verständnis bezieht sich zunächst auf den sozialwissenschaftlichen Diskurs um den Inklusionsbegriff, der zeitlich dem erziehungswissenschaftlichen Diskurs vorausging. Auf pädagogisches Handeln bezogen, wird Inklusion auf der Basis dieses Grundverständnisses als entwicklungs- und potenzialsensible Inklusion aufgefasst. Um den Prozess der Kompetenzentwicklung zu initiieren, sollen zunächst systematisch die individuellen Entwicklungsspezifika und Potenziale der Jugendlichen erfasst werden. Die Inklusionsaufgabe für pädagogische Akteure besteht aus Sicht des Autors in der Vermittlung von Subjekt und Objekt - konkret die Vermittlung im Spannungsfeld zwischen objektiv-gesellschaftlichem Sachanspruch und individueller Entwicklung der Jugendlichen. (Textauszug; BIBB-Doku)

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