Betriebliche Diskriminierung : Warum und wie werden migrantische Bewerberinnen und Bewerber um Ausbildungs- und Arbeitsplätze benachteiligt?

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Friedrich-Ebert-Stiftung

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Bonn

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"In der Diskussion über eine sozial gerechte Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft wird den Schulen eine zentrale Bedeutung zugesprochen. Weniger Beachtung findet in der politischen Diskussion jedoch die Frage, was Betriebe zur Herstellung oder aber zur Verhinderung gleicher Teilhabemöglichkeiten von Migrantinnen und Migranten beitragen. Betriebe benachteiligen migrantische Bewerberinnen und Bewerber auch dann, wenn diese über gleiche Qualifikationen verfügen wie Einheimische. Um Diskriminierung aufzubrechen, genügt es deshalb nicht, auf die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu verweisen. Vielmehr ist es erforderlich, Personalverantwortliche und Betriebsräte dafür zu sensibilisieren, wie Diskriminierung zustande kommt, und eine aktive Auseinandersetzung mit betrieblicher Diskriminierung einzufordern. Berufliche Diskriminierung liegt immer dann vor, wenn eine nicht durch Qualifikationsunterschiede erklärbare Benachteiligung a) beim Zugang zu Ausbildungsstellen und zu Arbeitsplätzen sowie b) bei Positionszuweisungen in den Hierarchien der beruflichen Ausbildung und der beruflichen Positionen festzustellen ist." (Autorenreferat; BIBB-Doku)

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