Neue Ausbildungsvorschrift für Technische Zeichner/Technische Zeichnerinnen
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101464
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Abstract
Ab dem 1.8.1994 ist die neue Ausbildungsordnung für den Technischen Zeichner verbindlich. Der Verfasser hebt die markanten Verändungen gegenüber der bisherigen hervor, so u.a. die Vermittlung von CAD-Qualifikationen ebenso wie die EDV/CAD- Kenntnisse im Rahmenlehrplan der Berufsschule bzw. Englisch als Fachsprache. Besonders betont werden muss die Konzeption der Zwischen- und Abschlussprüfungen, die einen integrierten Prüfungsansatz vorsieht, wonach Theorie und Praxis aufeinander bezogen geprüft werden. (BIBB)