Inklusionsbarometer Arbeit : ein Instrument zur Messung von Fortschritten bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem deutschen Arbeitsmarkt

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"Das Handelsblatt Research Institute erstellt in Kooperation mit der Aktion Mensch seit 2013 jährlich das Inklusionsbarometer, um Fortschritte oder Rückschritte bei der Inklusion in der Arbeitswelt zu messen und langfristig zu beobachten. In diesem Jahr erscheint die elfte Ausgabe. Insgesamt verbesserte sich die Inklusionslage bis zum Berichtsjahr 2019 fast stetig. Die Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderung sank und die Erwerbstätigkeit nahm zu. Die Corona-Pandemie hat diesen positiven Trend unterbrochen, wie in den Berichten der Vorjahre gezeigt wurde. Allerdings konnten diese Rückschritte im vergangenen Jahr bereits teilweise aufgeholt werden. Selbst wenn davon auszugehen ist, dass die Corona-Pandemie und ihre Folgen nur eine Episode darstellen, bleibt festzuhalten, dass auch im Vor-Corona-Jahr 2019, das heißt zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ (UN-BRK) in Deutschland, der Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung noch immer mit Hemmnissen verbunden war. Dieser Befund ist bis in die Gegenwart gültig. So moniert das Deutsche Institut für Menschenrechte in seinem Bericht für den zuständigen UN-Ausschuss vom Juli 2023, dass trotz leichter Verbesserungen bei den Arbeitsmarktzahlen Menschen mit Behinderungen beim Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt weiterhin strukturell benachteiligt seien. Sie hätten eine deutlich geringere Erwerbsbeteiligung, könnten seltener ihren Lebensunterhalt aus dem eigenen Erwerbseinkommen bestreiten und seien fast doppelt so häufig und im Schnitt auch deutlich länger arbeitslos als Menschen ohne Behinderungen. [...] Ein Hebel sind dabei die 2022 geschaffenen Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA). Aufgabe der EAA ist es, Unternehmen über die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu informieren, sie umfassend zu unterstützen und bei der Antragstellung von Fördermitteln zu helfen. Damit soll eine verlässliche Begleitung und Beratung der Arbeitgeber*innen durch eine zentrale Stelle gewährleistet werden. Ein Sonderkapitel dieses Berichts erörtert die ersten Erfahrungen mit diesem neuen Arbeitsmarktinstrument." (Autorenreferat; BIBB-Doku)

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