Assistierte Ausbildung flexibel, bedarfsgerecht und praxistauglich gestalten : Positionspapier

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"Im Frühjahr 2015 hat der Deutsche Bundestag die gesetzliche Verankerung der Assistierten Ausbildung im SGB III verabschiedet. Mit dem 01. Mai 2015 trat sie als Förderinstrument befristet bis 2018 in Kraft. Der Start der Assistierten Ausbildung (AsA) war aufgrund der zeitlich verschobenen Ausschreibung und demzufolge verspäteten Maßnahmebeginn insgesamt unbefriedigend. Dadurch blieb den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern nur wenig Zeit, das neue Angebot in ihre Planungen einzubeziehen. Inzwischen liegen erste Erkenntnisse aus der praktischen Umsetzung der Phasen I und II vor. Auch wenn es für eine abschließende Bilanz zu früh ist, zeigt sich inzwischen bereits deutlich, dass das Vorhaben, die Assistierte Ausbildung bundesweit über das SGB III umzusetzen und zu verbreiten, sich vor allem aufgrund der fehlenden Flexibilität des neuen Förderinstrumentes schwierig gestaltet." (Textauszug, BIBB-Doku)

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