Krankenpflege in den neuen Bundesländern im Prozess der Umgestaltung
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Berlin
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Abstract
"Um die Situation der Krankenpflege in den neuen Ländern angemessen einschätzen zu können, ist es notwendig, die Stellung zu skizzieren, die sie in der Gesundheitsversorgung der DDR einnahm. Von ganz wesentlicher Bedeutung sind hierbei die zu DDR-Zeiten geltenden Richtlinien und Gesetze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Krankenpflege. Abweichend von der ehemaligen Bundesrepublik waren die Pflegeberufe in der DDR Bestandteil eines einheitlichen, zentralstaatlichen Bildungssystems. Die deutlichsten Unterschiede zeigen sich für den Bereich der Weiterbildung, die als medizinische Fachschulausbildung ebenso wie die pflegerische Grundausbildung in der DDR gesetzlich geregelt war. Zentrale Vorgaben existierten darüber hinaus auch für den Bereich der Fortbildung in Form von Rahmenplänen. Besonderes Augenmerk schenkt der Aufsatz auch der Entwicklung der Krankenpflege als Wissenschaftsdisziplin. Anders als in der alten Bundesrepublik war es in der DDR möglich, seit Beginn der 60er Jahre für Lehrtätigkeiten im Gesundheitswesen ein Universitätsstudium zu absolvieren. Zudem wurde 1982 in der DDR das Hochschulstudium für Krankenpflege eingeführt. Im Focus der Ausführungen stehen die Entwicklungstendenzen und Erneuerungen im reformierten Studiengang Pflegepädagogik, dessen inhaltliche Gestaltung die Humboldt- Universität und die Freie Universität in Berlin in einem gemeinsamen Projekt übernehmen wollen. In der Erhaltung dieses und des Studiengangs für Krankenpflege wird die Möglichkeit gesehen, einen wesentlichen Beitrag zur Förderung des Berufsstandes und der Berufsentwicklung zu leisten." (Autorenreferat)