Inklusion in der beruflichen Bildung (Themenschwerpunkt)

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In Deutschland ist im März 2009 die von der UN-Vollversammlung drei Jahre zuvor beschlossene Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. In Artikel 24 fordert sie für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Schulbildung. Die Hamburgische Bürgerschaft hat 2012 beschlossen, dem Auftrag der inklusiven Bildung an Hamburger Schulen auf allen Ebenen gerecht zu werden. Ziel ist, die uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Bildung zu verwirklichen. Das Themenheft zeigt hierzu verschiedene Konzepte und Projekte sowie konkrete Beispiele, wie Inklusion in der Berufsorientierung, der Ausbildungsvorbereitung und der Berufsausbildung umgesetzt wird. (BIBB-Doku)

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