Reform des Berufsbildungsgesetzes : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Kai Gehring, Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/3799)

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In einer Kleinen Anfrage erkundigte sich die Fraktion Die Grünen nach den Novellierungsplänen der Bundesregierung im Hinblick auf das Berufsbildungsgesetz (BBiG). In ihrer Antwort führt die Bundesregierung aus, dass sie eine ausgewogene und zukunftsorientierte Novelle des BBiG anstrebe. Bereits im Mai 2015 hatte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine umfassende Evaluation des BBiG angekündigt und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beauftragt, möglichen gesetzlichen Anpassungsbedarf zu identifizieren. Im März 2016 kam das BMBF mit Verweis auf den Evaluierungsbericht zu dem Ergebnis, dass das BBiG einen verlässlichen und zeitgemäßen Handlungsrahmen für Ordnung und Durchführung der beruflichen Bildung biete und deshalb kein aktueller gesetzlicher Anpassungsbedarf bestehe. Ein Bedarf an grundlegenden systemischen Änderungen sei im Evaluierungsbericht nicht festgestellt worden. Mit der BBiG-Novelle will die Bundesregierung die wichtigsten Trends seit der letzten Novelle aufnehmen, gesetzlich stärken und so die berufliche Bildung fit und attraktiv für die nächsten Jahre aufstellen. (Textauszug; BIBB-Doku)

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