Bundesregelungen in der Weiterbildung

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In der Weiterbildung gibt es viele Gesetze, aber auf unterschiedlichen Ebenen, zueinander nicht passfähig und mit großen Lücken. Die Unterschiedlichkeit der Träger und der (grund)gesetzlichen Zuständigkeiten erschwert es, einen bundeseinheitlichen Rahmen für geförderte Weiterbildung als Angebot der öffentlichen Daseinsvorsorge zu finden. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten ergeben sich vor allem aus dem Föderalismus, und es bedürfte eines ausdrücklichen Gebotes der Zusammenarbeit im Grundgesetz, einer Gemeinschaftsaufgabe, die sich nicht auf ausgewählte Bereiche der Bildung beschränkt, um hier wirksam zu werden. Dr. Rosemarie Hein, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im deutschen Bundestag skizziert in ihrem Beitrag, was und auf welche Weise geregelt werden sollte. Nach ihrer Auffassung bedarf es zum einen klarer und einheitlicher Regelungen für die Weiterbildungteilnehmer und Rechtsansprüche auf entsprechende Freistellung; zum anderen müssen die Lehrkräfte in der Weiterbildung angemessen und tariflich abgesichert vergleichbar bezahlt werden. Mögliche Instrumentarien dazu wären ein bundesweites Weiterbildungsgesetz, das auch qualitative Ansprüche formuliert, und ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung. Der einzige Weg bleibe darum die Forderung nach einer Gemeinschaftsaufgabe Bildung, über die dann ein Bildungsrahmengesetz oder ein Bundesweiterbildungsgesetz, das auch das Recht auf Bildungsfreistellung regelt, geschaffen werden könnte. Bis dahin müsse der schwierige Weg gegangen werden, die gesetzlichen Regelungen auf den unterschiedlichen Ebenen anzugleichen und alle derzeitigen Instrumente der Bildungsförderung (Berufsausbildungsbeihilfe, BAföG, Meister-BAföG) sowie die Förderinstrumente nach SGB II und III nebeneinanderzulegen und zu harmonisieren, so dass für die unterschiedlichen Bildungswege gleiche Förderkonditionen zur Verfügung stehen und Förderlücken geschlossen werden. Die zweite Möglichkeit sieht sie im Tarifrecht. Ziel müsse es sein, mit den Tarifpartnern in Bund und Kommunen einen einheitlichen Tarifvertrag und nicht nur einen Mindestlohn auszuhandeln, der für alle Weiterbildungsbereiche gilt. (BIBB-Doku)

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