Verpflichtung zum Deutschkurs durch Arbeitgeber
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Abstract
"Die Aufforderung eines Arbeitgebers, Angestellte zum Besuch eines Deutschkurses außerhalb der Arbeitszeit auf eigene Kosten zu verpflichten, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 22. Juni 2011 (8 AZR 48/10) beleuchtet. Laut Urteilsbegründung kann die Aufforderung Beschäftigte, die Deutsch als Zweitsprache sprechen, mittelbar diskriminieren. Dies führt dann zu möglichen Schadensersatzansprüchen (§ 15 AGG). Außerdem kann damit gegen arbeitsrechtliche Pflichten verstoßen werden." (Autorenreferat, BIBB-Doku)