Was bedeuten die Arbeitsmarktreformen für die Bildungsträger? : Anmerkungen aus Sicht eines ostdeutschen Bildungsunternehmens

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Der Beitrag zeigt an den Massnahmen zur beruflichen Weiterbildung und den Eingliederungsmassnahmen nach Paragraf 421, SGB III, die Auswirkungen der beiden "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" auf. Durch die Nivellierung des Arbeitslförderungsrechts (SGB III) ist an die Stelle der Angebotspraxis eine Vergabepraxis getreten. Bildungsmassnahmen werden von der Arbeitsverwaltung begutachtet und zugelassen. Die neuen Regelungen führen nach Ansicht des Verfassers dazu, dass die Konkurrenz zwischen den Trägern enorm zunimmt. Insgesamt sei zu erwarten, dass die Trägerlandschaft stark ausgedünnt und auf alt Hergebrachtes konzentriert wird. Die neue Zulassungs- und Vergabepraxis hat die Kooperation der Träger mit dem Arbeitsamt weitgehend unterbunden. Die scheinbare Liberalisierung der Vergabepraxis erzeuge unkalkulierbaren wirtschaftlichen Druck auf die Träger. (BIBB2)

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