Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf die berufliche Bildung
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163125
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Abstract
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist im August 2006 in Kraft getreten. Ein damit verbundenes Ziel war - so die Begründung zum Gesetz (vgl. BT-Drucks. 16/1780, S. 30) - "eine Kultur der Vielfalt" zu schaffen, mit anderen Worten also, Diversität zu gestalten. Das AGG verbietet Diskriminierungen in bestimmten, im Gesetz genannten Situationen und aus bestimmten, ebenfalls im Gesetz aufgezählten Gründen." Der Beitrag erläutert, welche Vorgaben des Gesetzes auf Aus- und Fortbildungsverhältnisse Anwendung finden, welche Auswirkungen das AGG auf die Ausbildungspraxis und die Ausgestaltung eines Ausbildungsvertrags hat und welche Folgen mit einem Verstoß gegen das AGG verbunden sind. (BIBB-Doku)