Zur Weiterentwicklung des Fremdsprachenunterrichts in der dualen Berufsausbildung

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"Mit Erlass des MSJK vom 18.02.2004 wurde für den Unterricht im Lernbereich Fremdsprachen in den Bildungsgängen des dualen Systems der Berufsausbildung ein Lehrplan zur Erprobung mit Wirkung vom 01.08.2004 in Kraft gesetzt. [...] Wesentliche Merkmale des Lehrplans können durch die folgenden Kerngedanken verdeutlicht werden: Gesamtkonzept für alle Fremdsprachen in der Berufsschule; Vorgaben der Rahmenbedingungen auf der Basis der APO-BK; konsequente Umsetzung des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER); Anbindung an Kommunikationssituationen und berufsbezogene Sprachhandlungen; FHR-Prüfung Englisch in doppelqualifizierenden Bildungsgängen; Einbindung des KMK-Fremdsprachenzertifikats in der beruflichen Bildung. Der Lehrplan ist nach wie vor gültig, soll aber aufgrund von neueren Vorgaben des Landes NRW bis zum Ende des Schuljahres 2007/2008 aktualisiert und angepasst werden." (Autorenreferat)

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