Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsförderungsgesetzes

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"Ziel des Änderungsgesetzes ist es, die fünf neuen Bundesländer in die Willensbildung des Bundesinstituts für Berufsbildung und seiner Organe einzubeziehen. Ferner sollen dem Bundesinstitut für Berufsbildung insbesondere im Hinblick auf den bevorstehenden EG-Binnenmarkt sowie den Umgestaltungsprozess in Mittel- und Osteuropa zusätzliche Mitwirkungsmöglichkeiten im Bereich der internationalen Zusammenarbeit in der Berufsbildung übertragen werden. Bei der Vorbereitung des Berufsbildungsberichts als einem wesentlichen Instrument der Berufsbildungsplanung sollen die Erfahrungen, die sich nach zehnjähriger Geltung des Gesetzes in der Praxis ergeben haben, durch eine inhaltliche und verfahrensmässige Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen an die zwischenzeitliche Entwicklung berücksichtigt werden. Schliesslich soll die Arbeitsweise des Bundesinstituts durch eine Veränderung der Gremienstruktur und der Aufgabenverteilung, eine Straffung von Arbeitsabläufen sowie eine Abkürzung interner Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse verbessert werden." (Autorenreferat)

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