Der unbefristet befristete Arbeitsvertrag : Überlegungen im Grenzbereich von auflösenden, bedingten, befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen

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Abstract

"Die 'Forschungsmittelwegfall-Klausel' in unbefristeten Arbeitsverträgen ist als bloss deklaratorische Vereinbarung eines unmittelbar aus dem Gesetz folgenden betriebsbedingten Kündigungsgrundes i.S. von ` 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG rechtswirksam.Das gilt für die unbefristeten Verträge mit wissenschaftlichem Personal gleichermassen, da insoweit ein Wertungsunterschied nicht erkennbar ist. Für befristete Arbeitsverhältnisse mit wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern ist nach der Ausnahmevorschrift des ` 57d HRG eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit kraft Gesetzes unabhängig davon vorgesehen, ob eine Kündigung vertraglich vereinbart worden ist, allerdings verbunden mit der Verpflichtung des Arbeitgebers zur rechtzeitigen Mitteilung über den bevorstehenden Drittmittelwegfall und zur Abgabe einer Kündigungserklärung, die frühestens im Zeitpunkt der Mitteleinstellung wirksam wird. Diese Grundsätze gelten a maiore ad minus für unbefristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Hochschulpersonal entsprechend, darüber hinaus auch für die Gruppe der technischen Drittmittelbediensteten aufgrund der arbeitsvertraglichen Treuepflicht, die hier eine andere Wertung ausschliesst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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