Europäische Bildungspolitik und bundesstaatliche Ordnung

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Bonn

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Das für die Enquete-Kommission "Zukünftige Bildungspolitik - Bildung 2000" des 11. Deutschen Bundestages erstellte Gutachten soll Antwort auf die Frage geben, "ob und wie die bundesstaatliche Ordnung auf längere Sicht bewahrt werden kann, falls sich die Europäische Gemeinschaft zu einer 'Bildungsgemeinschaft' entwickeln sollte, die förderalistische Gestaltungsbefugnisse im Bildungswesen weitgehend absorbiert." Das Gutachten unfasst drei Teile: "Ein erster Teil ist den Tendenzen der bildungsrelevanten Massnahmen des europäischen Gemeinschaftsrechts gewidmet. Hierbei ist nicht nur der bildungspolitische und -rechtliche Befund der Gemeinschaftsaktivitäten aufzuzeichnen, sondern auch der Frage nachzugehen, wie dieser Befund kompetenzrechtlich zu beurteilen ist. Letzteres ist wesentlich für die Einschätzung der von den Ländern wiederholt erhobenen Behauptung einer Kompetenzmassnahme und -überschreitung und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen. Die kompetenzrechtlichen Überlegungen prägen und schärfen zugleich die Sensibilität für das Ausmass der gemeinschaftsrechtlich hinzunehmenden Kompentenzeinbussen im nationalen Raum. Der zweite Teil der Untersuchung befasst sich mit den Auswirkungen der bildungspolitischen Aktivitäten der Gemeinschaft auf die deutsche Bundesstaatlichkeit. Einschlägige Kompetenzverluste von Bund und Ländern und in deren Folge Gewichtsverlagerungen im föderalen Gefüge sollten registriert und an den integrationsfesten Massstäben des Art. 79 Abs. 3 GG gemwessen werden. Einen weiteren Schwerpunkt bilden der nach wie vor umstrittene Ausgleich für Kompetenzverlauste im sogenannten Länderbeteiligungsverfahren und Ausgleichlösungen für den Verlust parlamentarischer Entscheidungskompentenzen. Ein rechtspolitischer Ausblick schliesst die Untersuchung ab." (IAB2)

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