Umweltbeauftragte im Betrieb

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Wien

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Die Autorin konstatiert ausgehend von der österreichischen Rechtsordnung und einem Vergleich mit dem bundesdeutschen Recht, dass es den "Umweltbeauftragten" in Österreich nicht gibt. Davon ausgehend werden modellhaft Notwendigkeit, Funktion und Profil eines Umweltbeauftragten, seine Aufgaben, sein Schutz und seine Kontrolle dargestellt. Ergänzt werden diese durch Pflichten des Betriebes und "flankierende Massnahmen" (z.B. Betriebsvereinbarungen). In einem Anhang sind neben Literatur österreichische und deutsche Regelungen im Wortlaut wiedergegeben, Materialien des Verbandes der Betriebsbeauftragten für Umweltschutz e.V. sowie beispielhaft Betriebsvereinbarungen abgedruckt. (IAB)

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