Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JOA) : Beschulung der Jugendlichen neu definieren

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Steigende Zahlen bei den Schulabgängern und sinkende Zahlen bei den Lehrstellenangeboten bedingen eine immer größer werdende Zahl von schulpflichtigen Jugendlichen ohne Ausbildungsstelle. Hiervon sind nunmehr auch Jugendliche mit gutem Hauptschulabschluss betroffen. Nur ein kleiner Teil der Schulabgänger ohne Lehrstelle kann in vollzeitschulischen Berufsfachschulen oder einem Berufsvorbereitungsjahr ausgebildet werden. Der weitaus größte Anteil der Schüler ohne Lehrstelle muss nach wie vor die Schulpflicht in Teilzeitklassen an den Berufsschulen erfüllen. Vorrangiges Ziel der Beschulung von Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz ist die Vermittlung von Berufs- bzw. Arbeitsplatzreife. Neben berufsfeldübergreifenden Qualifikationen sollen den Jugendlichen auch fachliche, auf definierte Berufsfelder bezogene Kompetenzen vermittelt werden. Dies dient der Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder der Unterstützung bei einer Berufstätigkeit. Bei entsprechender Qualifikation können in diesem Bereich auch Qualifizierungsbausteine angeboten werden, die auf Ausbildungsgänge anrechenbar sind. (BIBB2)

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