Ausbildung und Umschulung behinderter Menschen : Ergebnisse eines Modellversuchs

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Die Ausbildungsplatzoffensive der Bundesregierung bezieht auch behinderte junge Menschen ein. Sie bedürfen jedoch unter dem Gesichtspunkt des Diskriminierungsverbots noch zusätzlich besonderer Förderung zum Nachteilsausgleich ihrer Behinderungsauswirkungen in Ausbildung und Prüfung. Zur Unterstützung dieser Zielsetzung wurde im Rahmen eines Modellversuchs am Beispiel des Elektrobereichs erprobt, ob durch die konsequente Anwendung der "Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zur Ausbildung und Umschulung Behinderter in Elektroberufen" spezielle Ausbildungsgänge für behinderte Auszubildende (nach Paragraph 48b BBiG) wesentlich reduziert werden könnten. Kernziel dieser Empfehlung ist, durch geeignete Maßnahmen behinderte Jugendliche zu einem berufsqualifizierenden Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu führen. Die Modellversuchsergebnisse sprechen für eine Fortsetzung des eingeschlagenen Weges gerade bei einem enger werdenden Arbeitsmarkt. So konnten drei Viertel der Teilnehmer durch gezielte Fördermaßnahmen eine Facharbeiterprüfung nach Paragraph 25 BBiG mit Erfolg ablegen. (BIBB2)

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